Allgemeine
Geschäftsbedingungen der NoSpy Software Lab für die Testversion der Software
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen der NoSpy Software
Lab für die Vollversion folgen.
1. Vertragsgegenstand
Diese
Geschäftsbedingungen gelten nur für Installation und Benutzung der Testversion
der Software, nachfolgend als Software bezeichnet. Bei Erwerb oder Option zur
entgeltlichen Vollversion gelten ausschließlich die dann zu treffenden
Vereinbarungen. Im Falle von Widersprüchen gehen individuell getroffene Regeln
vor, soweit sie schriftlich erfolgt sind oder von NoSpy bestätigt werden.
2.
Gewährleistung
Soweit NoSpy
nicht Mängel der Software arglistig verschwiegen hat, sind
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, da die Software nicht verkauft sondern
nur als unentgeltliche Version für private Nutzung in Verkehr gebracht wird.
ausgenommen hiervon ist
3. Nutzung von Software
3.1. Die
Nutzungsrechte und Beschränkungen des Kunden richten sich nach §§ 69a ff UrhG.
3.2. Der
Weiterverkauf der Software ist unzulässig; die Weitergabe der Software oder
Kopieren hiervon ist zulässig.
4. Inanspruchnahme durch Dritte
4.1. Sofern
der Kunde NoSpy umgehend von gegen ihn gerichteten gerichtlichen Maßnahmen
aufgrund angeblicher Verletzung Schutzrechte Dritter durch die Software bzw.
deren Benutzung informiert und NoSpy die ausschließliche Kontrolle über die
Verteidigung und alle Verhandlungen in bezug auf einen Vergleich oder Abschluss
des Rechtsstreits überlässt, wird NoSpy die Rechtsverteidigung auf eigene
Kosten veranlassen und den Kunden hinsichtlich Schadensersatzansprüchen und
Kosten aus dieser Maßnahme freistellen. Es gilt Ziff. 5.
4.2. Bei
Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Kunden wird NoSpy nach eigener
Wahl und auf eigene Kosten entweder das Recht für eine Weiterbenutzung der
Software durch den Kunden erwerben oder die Software austauschen bzw. derart
ändern, dass sie den Verletzungstatbestand nicht mehr erfüllen. Sollte dies
nach dem ausschließlichen Ermessen von NoSpy nicht mit einem angemessenen
Aufwand möglich sein, so wird NoSpy dem Kunden die diesem entstandenen und
nachgewiesenen tatsächlichen Kosten für die Beschaffung der Software erstatten.
4.3. Die
Haftung von NoSpy aufgrund der Einhaltung der in diesem Abschnitt geregelten
Bestimmungen ist außerdem auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für die fragliche
Software bezahlt hat. Die Haftungsbeschränkung ist jedoch ausgeschlossen,
falls NoSpy vorsätzlich gehandelt oder Kardinalpflichten verletzt haben
sollte.
5. Haftungsbeschränkungen
5.1. NoSpy
haftet beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Vorsatz sowie bei der
Verletzung von Kardinalpflichten.
5.2. Ferner
ist die Haftung von NoSpy gegenüber dem Kunden je Schadensfall auf € 200,-
beschränkt.
5.3. Außerdem
haftet NoSpy nur in dem Umfang, zu dem der Schaden zum betreffenden Zeitpunkt
vorhersehbar war und in dem typischerweise vorhersehbaren Umfang.
5.4. NoSpy haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn der Kunde seine
Daten nicht täglich sowie vor Eingriffen in das System und angemessen
gesichert hat.
5.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, falls NoSpy
nach dem Produkthaftungsgesetz haftet.
6. Verjährung
Die Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung und/ oder Schadensersatz verjähren
nach Ablauf von 6 Monaten nach Lieferung der Software.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
7.2. Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen haben schriftlich zu
erfolgen; dies betrifft auch diese Schriftformklausel.
7.3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig, unwirksam
oder undurchsetzbar sein bzw. werden, verpflichten sich die Parteien, diese
durch eine Bestimmung zu ersetzen, die, sofern dies möglich ist, in rechtlicher
Hinsicht dem ökonomischen Zweck der Vereinbarung am nächsten kommt.
7.4. Es gilt das kroatisches Recht mit Ausnahme internationaler Kodifikationen
wie z.B. das CISG oder das UNCITRAL. Erfüllungsort und Gerichtsstand für
Rechtsstreitigkeiten ist Vrbovec, Kroatien., sofern nicht gesetzlich ein spezieller
Gerichtsstand - wie z.B. für das Mahnverfahren - vorgesehen ist.
8. Umwandlung
in eine Vollversion
Bei
Umwandlung der Testversion der Software in eine Vollversion gelten die
nachfolgenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen der NoSpy für die Vollversion“,
sofern dies durch Handlungen der NoSpy selbst - Lieferung von Updates,
Mitteilung von Serienummern o.ä. -
gefördert wird bzw. erfolgt. Die Art der Umwandlung in eine Vollversion
ist ohne Belang; sie kann auch nur durch die Eingabe einer Seriennummer
erfolgen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der NoSpy Software Lab
für die Vollversion
1. Vertragsgegenstand
Diese
Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn durch einen Kaufvertrag eine
Vertragsbeziehung zwischen NoSpy und dem Kunden zustande gekommen ist, also
z.B. der Kunde die Software direkt bei NoSpy erworben hat oder der Verkäufer
als Vertreter von NoSpy aufgetreten ist Im Falle von Widersprüchen gehen
individuell getroffene Regeln vor, soweit sie schriftlich erfolgt sind oder
von NoSpy bestätigt werden.
2. Lieferung und Gefahrtragung
2.1. Mit
Beginn des Transports trägt der Kunde die Gefahr. Im Falle eines
Transportschadens wird NoSpy die ihr zustehenden Ersatzansprüche an den Kunden
abtreten.
2.2. Dokumentationen
hat NoSpy nur maschinenlesbar und einfach zu liefern.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Bei
Zahlungsverzug des Kunden darf NoSpy Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen. Dem Kunden
bleibt der Nachweis vorbehalten, dass NoSpy kein oder nur ein geringerer
Schaden entstanden ist.
3.2. Der
Kunde ist zur Aufrechnung von Forderungen nur dann berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder
rechtskräftig ist. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf dem jeweils selben Vertragsverhältnis beruhen.
3.3. Die von
NoSpy gelieferte Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von
NoSpy.
4.
Gewährleistung
4.1. Das
Vorliegen von Fehlern richtet sich nur nach den Software-Spezifikationen und
Beschreibungen von NoSpy. Spezielle Anforderungen, Wünsche und Vorstellungen
des Kunden werden nur bei einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung
Vertragsbestandteil.
4.2. NoSpy
ist berechtigt, die Gewährleistung auch durch Nachbesserung, Austausch der
Software oder Lieferung eines Updates zu bewirken. Hierbei hat der Kunde eine
Umgehungslösung zu akzeptieren, bis in einem der folgenden regulären Updates
der Fehler beseitigt ist. Sollte NoSpy nicht innerhalb eines auch unter
Berücksichtigung der Umgehungsmöglichkeit angemessenen Zeitraums in der Lage
sein, den Fehler durch Nachbesserung, Austausch oder Lieferung eines Updates
zu beseitigen, ist der Kunde zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Kaufs (Wandelung) berechtigt. Drei
Fehlerbeseitigungsversuche innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten hinsichtlich
desselben Mangels gelten noch nicht als unangemessen, sofern nicht besondere
Umstände vorliegen, die es dem Kunden unzumutbar machen, einen weiteren
Mängelbeseitigungsversuch hinzunehmen.
4.4. Aufgrund
der bekannten Fehlerhaftigkeit der Windows-Betriebssysteme sowie der
Vielgestaltigkeit der zum Einsatz kommenden Hardware müssen bei Verwendung der
Software auftretende Unregelmäßigkeiten nicht in der Software begründet sein.
Daher gilt die gesetzliche Beweislage, so dass der Kunde unbedingt zu
beweisen hat, dass aufgetretene Unregelmäßigkeiten auf Fehlern der
Software beruhen und diese bereits bei Übergabe vorlagen. Dies gilt
besonders, wenn der Kunde die Software unsachgemäß, in ungeeigneter oder nicht
den Empfehlungen entsprechender Installationsumgebung genutzt, unzulässigen
äußeren Einwirkungen ausgesetzt, unsachgemäß installiert oder unberechtigt
Änderungen an den Softwaren oder der Hardware oder den Betriebssystemprogrammen
vorgenommen hat.
4.5. Im Falle
der Rückabwicklung des Vertrags hat der Kunde auch alle - erlaubt oder nicht
erlaubt - angefertigten Kopien der Software und Dokumentation herauszugeben
oder zu vernichten und NoSpy eidesstattlich zu versichern, alle Kopien herausgegeben
oder vernichtet zu haben.
5. Nutzung von Software
5.1. Die
Nutzungsrechte und Beschränkungen des Kunden richten sich nach §§ 69a ff
UrhG. Die Nutzung der Software ist
jedoch auf die Anzahl der Rechner beschränkt, für die eine Lizenz gewährt
wurde. Bei Anfertigung von Sicherungskopien ist der Kunde verpflichtet, die
Warenbezeichnungen oder Urheberrechtsvermerke von NoSpy zu reproduzieren
und an der betreffenden Kopie anzubringen.
5.2. Der
Weiterverkauf der Software ist grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist, dass
der Kunde keinerlei Software und/oder Materialien bei sich behält und evtl.
hergestellte Kopien vernichtet oder dem Käufer übereignet. Der Kunde hat NoSpy
den Käufer auf Verlangen namhaft zu machen.
6. Inanspruchnahme durch Dritte
6.1. Sofern
der Kunde NoSpy umgehend von gegen ihn gerichteten gerichtlichen Maßnahmen aufgrund
angeblicher Verletzung Schutzrechte Dritter durch die Software bzw. deren
Benutzung informiert und NoSpy die ausschließliche Kontrolle über die
Verteidigung und alle Verhandlungen in bezug auf einen Vergleich oder Abschluss
des Rechtsstreits überlässt, wird NoSpy die Rechtsverteidigung auf eigene
Kosten veranlassen und den Kunden hinsichtlich Schadensersatzansprüchen und
Kosten aus dieser Maßnahme freistellen. Es gilt Ziff. 7.
6.2. Bei
Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Kunden wird NoSpy nach eigener
Wahl und auf eigene Kosten entweder das Recht für eine Weiterbenutzung der
Software durch den Kunden erwerben oder die Software austauschen bzw. derart
ändern, dass sie den Verletzungstatbestand nicht mehr erfüllen. Sollte dies
nach dem ausschließlichen Ermessen von NoSpy nicht mit einem angemessenen
Aufwand möglich sein, so wird NoSpy dem Kunden gegen Rückgabe der Software
den Kaufpreis/Werklohn zurückerstatten.
6.3. Die
Haftung von NoSPy aufgrund der Einhaltung der in diesem Abschnitt geregelten
Bestimmungen ist außerdem auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für die fragliche
Software bezahlt hat. Die Haftungsbeschränkung ist jedoch ausgeschlossen,
falls NoSpy vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder Kardinalpflichten
verletzt haben sollte.
7.
Haftungsbeschränkungen
7.1. NoSpy
haftet beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten.
7.2. Ferner
ist die Haftung von NoSpy gegenüber dem Kunden je Schadensfall auf € 200,-
beschränkt.
7.3. Außerdem
haftet NoSpy nur in dem Umfang, zu dem der Schaden zum betreffenden Zeitpunkt
vorhersehbar war und in dem typischerweise vorhersehbaren Umfang.
7.4. NoSpy
haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn der Kunde seine Daten nicht
täglich sowie vor Eingriffen in das System und angemessen gesichert hat.
7.5. Die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, falls NoSpy nach dem
Produkthaftungsgesetz haftet.
8. Verjährung
Die Ansprüche
des Kunden auf Gewährleistung und/ oder Schadensersatz verjähren nach Ablauf
von 6 Monaten nach Lieferung der Software.
9.
Schlussbestimmungen
9.1.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
9.2.
Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen; dies
betrifft auch diese Schriftformklausel.
9.3. Sollte
eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar
sein bzw. werden, verpflichten sich die Parteien, diese durch eine Bestimmung
zu ersetzen, die, sofern dies möglich ist, in rechtlicher Hinsicht dem
ökonomischen Zweck der Vereinbarung am nächsten kommt.
9.4. Es gilt das
kroatisches Recht mit Ausnahme internationaler Kodifikationen wie z.B. das CISG
oder das UNCITRAL. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten
ist Vrbovec, Kroatien, sofern nicht gesetzlich ein spezieller Gerichtsstand - wie
z.B. für das Mahnverfahren - vorgesehen ist.