Allgemeine Geschäftsbedingungen der NoSpy Software Lab für die Testversion der Software

 

Die Allgemeine Geschäftsbedingungen der NoSpy Software Lab für die Vollversion folgen.

 

1.  Vertragsgegenstand

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten nur für Installation und Benutzung der Testversion der Software, nachfolgend als Software bezeichnet. Bei Erwerb oder Option zur entgeltlichen Vollversion gelten ausschließlich die dann zu treffenden Vereinbarungen. Im Falle von Wi­dersprüchen gehen individuell getroffene Re­geln vor, soweit sie schriftlich erfolgt sind oder von NoSpy bestätigt werden.

 

2. Gewährleistung

 

Soweit NoSpy nicht Mängel der Software arglistig verschwiegen hat, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, da die Software nicht verkauft sondern nur als unentgeltliche Version für private Nutzung in Verkehr gebracht wird. ausgenommen hiervon ist

 

3.  Nutzung von Software

 

3.1. Die Nutzungsrechte und Beschränkungen des Kun­den richten sich nach §§ 69a ff UrhG.

 

3.2. Der Weiterverkauf der Software ist unzulässig; die Weitergabe der Software oder Kopieren hiervon ist zulässig.

 

4.  Inanspruchnahme durch Dritte

 

4.1. Sofern der Kunde NoSpy umgehend von gegen ihn gerichte­ten ge­richt­lichen Maßnahmen aufgrund angebli­cher Verletzung Schutz­rechte Dritter durch die Software bzw. deren Benutzung infor­miert und NoSpy die aus­schließliche Kon­trolle über die Verteidigung und alle Ver­handlungen in bezug auf einen Vergleich oder Ab­schluss des Rechtsstreits überlässt, wird NoSpy die Rechtsverteidi­gung auf eigene Kosten veranlassen und den Kunden hin­sichtlich Schadensersatzan­sprüchen und Kosten aus dieser Maßnahme freistellen. Es gilt Ziff. 5.

 

4.2. Bei Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Kunden wird NoSpy nach eigener Wahl und auf eigene Kosten entweder das Recht für eine Weiterbenutzung der Software durch den Kunden erwerben oder die Software austauschen bzw. derart ändern, dass sie den Verletzungstatbestand nicht mehr erfüllen. Sollte dies nach dem ausschließlichen Ermessen von NoSpy nicht mit einem angemessenen Aufwand möglich sein, so wird NoSpy dem Kunden die diesem entstandenen und nachgewiesenen tatsächlichen Kosten für die Beschaffung der Software erstatten.

 

4.3. Die Haftung von NoSpy aufgrund der Einhaltung der in die­sem Ab­schnitt geregelten Bestimmungen ist außer­dem auf den Betrag be­grenzt, den der Kunde für die frag­li­che Software bezahlt hat. Die Haf­tungsbe­schränkung ist je­doch ausge­schlossen, falls NoSpy vorsätz­lich gehandelt oder Kardi­nal­pflichten verletzt haben sollte.

 

5. Haftungsbeschränkungen

 

5.1. NoSpy haftet beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Vorsatz sowie bei der Verletzung von Kar­di­nal­pflichten.

 

5.2. Ferner ist die Haftung von NoSpy gegenüber dem Kunden je Schadensfall auf € 200,- beschränkt.

 

5.3. Außerdem haftet NoSpy nur in dem Umfang, zu dem der Scha­den zum betreffenden Zeitpunkt vorhersehbar war und in dem typi­scher­weise vorher­sehba­ren Umfang.

 

5.4. NoSpy haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn der Kun­de seine Daten nicht täglich sowie vor Eingrif­fen in das System und an­­ge­­messen gesichert hat.

 

5.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, falls NoSpy nach dem Produkthaftungsgesetz haf­tet.

 

6. Verjährung

 

Die Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung und/ oder Schadensersatz ver­jähren nach Ablauf von 6 Mo­na­­ten nach Lieferung der Software.

 

7. Schlussbestimmungen

 

7.1. Allgemeine Ge­schäftsbedingungen des Kunden gel­ten nicht.

 

7.2. Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen haben schriftlich zu erfol­gen; dies betrifft auch diese Schriftform­klausel.

 

7.3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungül­tig, unwirk­sam oder undurchsetzbar sein bzw. werden, ver­pflichten sich die Partei­en, diese durch eine Bestimmung zu ersetzen, die, sofern dies möglich ist, in rechtlicher Hinsicht dem ökonomischen Zweck der Vereinbarung am nächsten kommt.

 

7.4. Es gilt das kroatisches Recht mit Ausnahme internationa­ler Kodi­fikationen wie z.B. das CISG oder das UNCITRAL. Erfüllungsort und Ge­richts­stand für Rechtsstreitigkeiten ist Vrbovec, Kroatien., sofern nicht gesetzlich ein spezieller Ge­richtsstand - wie z.B. für das Mahnverfahren - vorgesehen ist.

 

8. Umwandlung in eine Vollversion

 

Bei Umwandlung der Testversion der Software in eine Vollversion gelten die nachfolgenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen der NoSpy für die Vollversion“, sofern dies durch Handlungen der NoSpy selbst - Lieferung von Updates, Mitteilung von Serienummern o.ä. -  gefördert wird bzw. erfolgt. Die Art der Umwandlung in eine Vollversion ist ohne Belang; sie kann auch nur durch die Eingabe einer Seriennummer erfolgen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der NoSpy Software Lab für die Vollversion

 

1.  Vertragsgegenstand

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn durch ei­nen Kaufvertrag eine Vertragsbeziehung zwi­schen NoSpy und dem Kunden zustande gekommen ist, also z.B. der Kun­de die Software direkt bei NoSpy erworben hat oder der Verkäufer als Vertreter von NoSpy aufgetreten ist Im Falle von Wi­dersprüchen gehen individuell getroffene Re­geln vor, soweit sie schriftlich erfolgt sind oder von NoSpy bestätigt werden.

 

2.  Lieferung und Gefahrtragung

 

2.1. Mit Beginn des Trans­ports trägt der Kunde die Ge­fahr. Im Falle eines Transportschadens wird NoSpy die ihr zustehenden Ersatza­n­sprü­che an den Kun­den abtreten.

 

2.2. Dokumentationen hat NoSpy nur maschinenles­bar und einfach zu lie­fern.

 

3.  Zahlungsbedingungen

 

3.1. Bei Zahlungs­­ver­zug des Kunden darf NoSpy Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem je­wei­li­gen Dis­kontsatz der Deutschen Bundes­bank be­rechnen. Dem Kun­den bleibt der Nachweis vorbehalten, dass NoSpy kein oder nur ein gerin­ge­rer Schaden entstanden ist.

 

3.2. Der Kunde ist zur Aufrechnung von Forderungen nur dann be­rechtigt,  wenn seine Gegenforderung unbestrit­ten oder rechts­kräftig ist. Zurück­behaltungs­rechte des Kun­den sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf dem jeweils selben Vertragsverhältnis beruhen.

 

3.3. Die von NoSpy gelieferte Software bleibt bis zur voll­ständigen Be­zahlung Eigentum von NoSpy.

 

4. Gewährleistung

 

4.1. Das Vorliegen von Fehlern richtet sich nur nach den Software-Spezifika­tionen und Beschreibungen von NoSpy. Spe­ziel­le Anforde­rungen, Wünsche und Vor­stel­lungen des Kunden wer­den nur bei einer aus­drücklichen schriftli­chen Ver­einbarung Vertragsbestandteil.

 

4.2. NoSpy ist berechtigt, die Gewährleistung auch durch Nach­besserung, Austausch der Software oder Liefe­rung eines Updates zu bewirken. Hierbei hat der Kunde eine Umgehungslösung zu akzeptieren, bis in einem der folgen­den regulären Updates der Fehler beseitigt ist. Sollte NoSpy nicht innerhalb eines auch unter Berücksichtigung der Umgehungsmöglichkeit angemessenen Zeitraums in der Lage sein, den Feh­ler durch Nachbesserung, Austausch oder Lie­ferung eines Updates zu beseitigen, ist der Kunde zur Herabsetzung der Vergütung (Minde­rung) oder Rückgän­gigma­chung des Kaufs (Wan­de­lung) berechtigt. Drei Fehlerbeseitigungsversuche inn­erhalb eines Zeit­raums von drei Mo­na­ten hin­sichtlich desselben Mangels gel­ten noch nicht als unan­gemes­sen, sof­ern nicht besondere Umstände vor­liegen, die es dem Kunden un­zu­­mutbar ma­chen, einen wei­teren Mängelbeseitigungsversuch hin­zu­neh­men.

 

4.4. Aufgrund der bekannten Fehlerhaftigkeit der Win­dows-Betriebssysteme sowie der Vielgestaltigkeit der zum Einsatz kommenden Hardware müssen bei Verwendung der Software auftretende Unregelmäßigkeiten nicht in der Soft­ware begründet sein. Daher gilt die gesetzliche Beweislage, so dass der Kun­de un­­bedingt zu beweisen hat, dass aufge­tre­tene Un­re­gelmäßigkei­ten auf Feh­lern der Software beruhen und diese bereits bei Über­ga­be vorla­gen. Dies gilt besonders, wenn der Kunde die Software unsachgemäß, in ungeeigne­ter oder nicht den Empfehlungen entsprechender In­stallati­ons­umgebung genutzt, unzulässi­gen äu­ße­ren Einwirkungen ausgesetzt, unsachgemäß installiert oder unbe­rech­tigt Ände­rungen an den Softwaren oder der Hardware oder den Betriebssystemprogram­men vorgenommen hat.

 

4.5. Im Falle der Rückabwicklung des Vertrags hat der Kunde auch al­le - er­laubt oder nicht erlaubt - angefertigten Kopien der Soft­ware und Do­kumentation herauszugeben oder zu ver­nichten und NoSpy eidesstattlich zu ver­si­chern, alle Kopien her­ausgegeben oder vernichtet zu haben.

 

5.  Nutzung von Software

 

5.1. Die Nutzungsrechte und Beschränkungen des Kun­den richten sich nach §§ 69a ff UrhG.  Die Nutzung der Software ist jedoch auf die Anzahl der Rechner beschränkt, für die eine Lizenz gewährt wurde. Bei Anfertigung von Si­cherungs­ko­pien ist der Kunde verpflichtet, die Warenbe­zeichnungen oder Urheberrechts­ver­mer­ke von NoSpy zu reproduzieren und an der betreffenden Kopie anzu­brin­gen­.

 

5.2. Der Weiterverkauf der Software ist grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist, dass der Kunde keinerlei Soft­ware und/oder Materialien bei sich behält und evtl. herge­stellte Kopien vernichtet oder dem Käufer übereignet. Der Kunde hat NoSpy den Käufer auf Verlangen namhaft zu machen.

 

6.  Inanspruchnahme durch Dritte

 

6.1. Sofern der Kunde NoSpy umgehend von gegen ihn gerichte­ten ge­richt­lichen Maßnahmen aufgrund angebli­cher Verletzung Schutz­rechte Dritter durch die Software bzw. deren Benutzung infor­miert und NoSpy die aus­schließliche Kon­trolle über die Verteidigung und alle Ver­handlungen in bezug auf einen Vergleich oder Ab­schluss des Rechtsstreits überlässt, wird NoSpy die Rechtsverteidi­gung auf eigene Kosten veranlassen und den Kunden hin­sichtlich Schadensersatzan­sprüchen und Kosten aus dieser Maßnahme freistellen. Es gilt Ziff. 7.

 

6.2. Bei Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Kun­den wird NoSpy nach eigener Wahl und auf eigene Kosten entweder das Recht für eine Wei­terbenutzung der Software durch den Kunden er­wer­ben oder die Software austau­schen bzw. derart ändern, dass sie den Ver­letzungstat­bestand nicht mehr er­füllen. Sollte dies nach dem aus­schließli­chen Ermessen von NoSpy nicht mit einem ange­mes­senen Aufwand mög­lich sein, so wird NoSpy dem Kunden gegen Rück­gabe der Software den Kauf­preis/Werklohn zurückerstatten.

 

6.3. Die Haftung von NoSPy aufgrund der Einhaltung der in die­sem Ab­schnitt geregelten Bestimmungen ist außer­dem auf den Betrag be­grenzt, den der Kunde für die frag­li­che Software bezahlt hat. Die Haf­tungsbe­schränkung ist je­doch ausge­schlossen, falls NoSpy vorsätz­lich oder grob fahr­lässig gehandelt oder Kardi­nal­pflichten verletzt haben sollte.

 

7. Haftungsbeschränkungen

 

7.1. NoSpy haftet beim Fehlen zugesicherter Eigen­schaften, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Kardi­nal­pflichten.

 

7.2. Ferner ist die Haftung von NoSpy gegenüber dem Kunden je Schadensfall auf € 200,- beschränkt.

 

7.3. Außerdem haftet NoSpy nur in dem Umfang, zu dem der Scha­den zum betreffenden Zeitpunkt vorhersehbar war und in dem typi­scher­weise vorher­sehba­ren Umfang.

 

7.4. NoSpy haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn der Kun­de seine Daten nicht täglich sowie vor Eingrif­fen in das System und an­­ge­­messen gesichert hat.

 

7.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, falls NoSpy nach dem Produkthaftungsgesetz haf­tet.

 

8. Verjährung

 

Die Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung und/ oder Schadensersatz ver­jähren nach Ablauf von 6 Mo­na­­ten nach Lieferung der Software.

 

9. Schlussbestimmungen

 

9.1. Allgemeine Ge­schäftsbedingungen des Kunden gel­ten nicht.

 

9.2. Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen haben schriftlich zu erfol­gen; dies betrifft auch diese Schriftform­klausel.

 

9.3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungül­tig, unwirk­sam oder undurchsetzbar sein bzw. werden, ver­pflichten sich die Partei­en, diese durch eine Bestimmung zu ersetzen, die, sofern dies möglich ist, in rechtlicher Hinsicht dem ökonomischen Zweck der Vereinbarung am nächsten kommt.

 

9.4. Es gilt das kroatisches Recht mit Ausnahme internationa­ler Kodi­fikationen wie z.B. das CISG oder das UNCITRAL. Erfüllungsort und Ge­richts­stand für Rechtsstreitigkeiten ist Vrbovec, Kroatien, sofern nicht gesetzlich ein spezieller Ge­richtsstand - wie z.B. für das Mahnverfahren - vorgesehen ist.